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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW, insbesondere - Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette gelten hier insbesondere - Feuchtgruenland, - Riede und Roehrichte, - Gehoelze, - Teiche. Erlaeuterung Der noerdliche lichte Birkenwaldkomplex stockt auf einem duennen ueber Lehm geschichteten Torfhorizont (Ericion tetralicis -degradierte Feuchtheidegesellschaft-). Die wechselfeuchte Sohle der zentralen Abgrabungsflaeche liegt ca. 3 m unter dem Niveau der Umgebung und ist bewachsen mit Feuchtbrachefluren, die zum Teil mit Flutschwaden bewachsen sind. Die angrenzenden Gruenlandkomplexe weisen teilweise stark feuchte Woelbstrukturen auf, an deren tiefsten Stellen dauerfeuchte Tuempel liegen.
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