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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW, insbesondere - Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette gelten hier insbesondere - Bach, - Gehoelze, - Teiche. Erlaeuterung Die Kleingewaesseranlage hat sich in den letzten Jahren zu einem regional bedeutenden Amphibienbiotop (Laubfrosch) entwickelt.
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