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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW, insbesondere - Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette gelten hier insbesondere - Bach, - Teiche. Erlaeuterung Das Naturschutzgebiet mit seinen dauerfeuchten Flaechen zeichnet sich durch seine bedeutende Vielfalt an Amphibienarten aus.
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