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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph20 LG NRW, insbesondere - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette gelten hier insbesondere - Feuchtgruenland, - Bach, - Quellen, - Gehoelze. - Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Erlaeuterung Die Gruenlaender, die zu einem Grossteil extensiv bewirtschaftet werden, liegen inmitten der alten baeuerlichen Siedlungsstruktur Oberdarfelds. Das Schutzgebiet am Endpunkt eines kleinen Tales weist einen Charakter mit starkem Bodenrelief auf. Hier sammeln sich verschiedene teils temporaere Gewaesser in einem Becken zur Vechte. Zudem treten aus den Gruenlaendern an verschiedenen Stellen kleine Quellen hervor.
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