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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW, insbesondere - Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette gelten hier insbesondere - Buchenwald, - Fliessgewaesser. Erlaeuterung Das Waldgebiet gibt als Bestandteil eines Eichen- Hainbuchen /Eichen- Buchenwaldkomplexes die Kernzelle dieser Biotoptypen mit ausgepraegter, floristisch vielfaeltiger Bodenvegetation wieder. Jahreszeitlich temporaer fliessend verlaufen zwei Bachlaeufe durch das Gebiet. Ausgepraegte, bis 1 m tiefe Maeander geben die natuerliche Dynamik des Fliessgewaessers wieder. Daneben ist der Rockeler Wald ein bedeutender avifaunistischer Lebensraum, wie z.B. fuer Waldohreule, Hohltaube und Schwarzspecht.
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