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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW, insbesondere - Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette gelten hier insbesondere: - Feuchtgruenland, - Stillgewaesser, - Gehoelze. Erlaeuterung Als Lebensraum für heimische Amphibienarten, insbesondere für den Laubfrosch, ist dieses Vernetzungsbiotop von besonderer Bedeutung. Seine floristisch, vegetationskundliche Bedeutung (z.B. Hottonia palustris) hat in den letzten Jahren zusaetzlich an Bedeutung gewonnen.
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