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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG NRW, insbesondere - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstätte gelten hier insbesondere: - naturnaher Wald, - wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses Landschafts- bestandteiles, - zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen, - aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen,
Erläuterung: Das Naturschutzgebiet wird dominiert von einem Waldmeister-Buchenwaldkomplex (nicht prioritärer FFH-Lebensraum) mit mittlerem bis starkem Baumholzalter. Die Bedeutung des Gebietes ergibt sich, neben der hohen Wertigkeit des Lebensraumes, aus seiner vermittelnden Lage zwischen den bedeutensten Schutzgebieten des Landschaftsraumes, den Baumbergen und der Steverquelle.
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