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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG NRW, insbesondere - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstätte gilt hier insbesonders: - Waldmeister-Buchenwald, - Dauergrünland - wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses Landschafts- bestandteiles. - zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen, - zum Erhalt von Altbäumen.
Erläuterung: In dem, in weiten Teilen des Gebietes gut ausgeprägten Waldmeister-Buchenwald, ist überwiegend starkes Baumholz vorhanden. Vereinzelt ist im Wald Buchenaltholz verteilt vorkommend. Der Südwestrand des Waldes, der gleichzeitig die niedrigsten Stellen des Geländereliefs markiert, ist zudem mit zahlreichen alten, gut ausgeprägten Eichen bestanden. Neben einer starken Neigung des Geländes am Südrand der Baumberge, ist das Gebiet geprägt von zahlreichen Mulden und Senken. In seiner gesamten Artenzusammensetzung entspricht der Wald dem Typ des FFHLebensraumes "Waldmeister-Buchenwald". Im Nordosten des Naturschutzgebietes liegt ein stark nach Süden geneigtes artenreiches Grünland. In Teilen des Waldes hat eine intensive Durchforstung zu vermehrtem Aufkommen von Sträuchern in der Krautschicht geführt.
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