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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG NRW, insbesondere - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstätte gelten hier insbesondere: - naturnahe Stillgewässer, - Röhrichte, Riede und Feuchtgrünländer sowie - naturnaher Waldrand - wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses Landschafts- bestandteiles, - zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen, - aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen.
Erläuterung: Die Feuchtwiese mit den benachbarten Strukturen des ausgeprägten Waldrandes und der Kleingewässer ist ein in der Landschaft des Münsterlandes seltener werdendes Kulturbiotop. Regelmäßige und dauerhafte extensive Pflege hat diese artenreiche Feuchtwiese entstehen lassen. Zahlreiche seltene Pflanzenarten wachsen hier auf kleinsten Raum. Hochstauden- und seggenreiche Feuchtwiesengesellschaften, kleine Tümpel und Röhrichte prägen das Gelände. Zahlreiche Pflanzenarten, wie Schild-Ehrenpreis, Sumpfsternmiere, Blasensegge, Breitblättriges Knabenkraut und Wasserfeder sind aktuell in ihrem Bestand gefährdet. Das Naturschutzgebiet stellt auf Grund seiner naturräumlichen Ausstattung einen optimalen Lebensraum für zahlreiche Amphibien dar.
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