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Schutzzweck ist
- Die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten des Biotopkomplexes aus Ruinen, wasserge- fuellten Senken und Wald mit Bruchwaldcharakter, Eichen-Birken- Wald auf ehemaligen Heidestandorten sowie Magergruenland und Ruinen (Parahgraph 20a LG), - Die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von nach der Roten Liste in NW gefaehrdeten Pflanzenarten (Paragraph 20a LG), - Die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von fuer das Schutzgebiet typischen Tierarten (Paragraph 20a LG), - Die Erhaltung des ehemaligen Bergbaugebietes aus landeskundlichen Gruenden (Paragraph 20b LG), - Die Erhaltung der Ruinen aufgrund ihrer besonderen Eigenart.
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