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gemaess LG Paragraph 20 - zur Erhaltung und Entwicklung der Feuchtbiotope als Lebensstaette, Brutplatz, Ueberwinterungsplatz und Rastplatz fuer Wasser- und Watvoegel, - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebenstaetten und der Lebensgemeinschaften von Amphibien, - zur Erhaltung und Entwicklung der Wiesen und Weiden als Lebensstaette fuer Insekten, - aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gruenden zur Erforschung der Ruhraue als Bergsenkungsgebiet und klimatischer Ausgleichsraum, - wegen der Seltenheit und der besonderen Eigenart dieser Auen- landschaft, insbesondere der Einmaligkeit des Landschaftstyps - wegen der Eigenart und Schoenheit der Flurgehoelzen und Staudenfluren als gliedernde und gestaltende Strukturen, - zur Entwicklung eines naturnahen Zustandes der Schlamm-Deponieflaechen
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