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gemaess LG Paragraph 20 - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere die Altarmreste mit ihrer artenreichen, gut strukturierten Feuchtvegetation als bedeutender Rueckzugsraum, - zur Wiederherstellung einer naturnahen Auenlandschaft mit extensiven Nutzungsformen, - aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gruenden, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit insbesondere des Altarmbereiches und der Hangwaelder.
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