| |
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b und c LG - Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten zahlreicher und zum Teil seltener und gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, - Zur Erhaltung des natuerlich maeandrierenden Bachlaufs wegen seiner landeskund- lichen und naturgeschichtlichen Bedeutung und - Zur Erhaltung des naturnahen Bachtales wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit
|