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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 Buchstaben a, b, und c LG 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von Tieren und Pflanzen des naturnahen Biotopkomplexes insbesondere des Bach- Erlen-Eschen- waldes, 2. zur Erhaltung des naturnahen Bachtales und seiner Einzelelemente aus naturgeschichtlichen und wissenschaftlichen Grüenden, 3. zur Erhaltung des naturnahen Bachtales wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit.
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