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gemaess LG Paragraph 20 - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere der Biotopkomplex Wald mit Eichen- bestaenden in Verbindung mit naturnahem Bachlauf und sumpfige Quellzonen des Paas- baches mit aelterem Erlensaum und Hochstaudenfluren, - zur Wiederherstellung der naturnahen Feuchtwiesenkomplexe, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des landschafts- praegenden Waldes und des Bachtales.
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