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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere die oekologisch wertvollen, gut ausgepraegten Quellbereiche, der naturnah verlaufende Felderbach mit begleitenden Nassbrachen und Teichen, - aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gruenden, - wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart der Quellbereiche und des Bachtales.
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