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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere die Quellzonen mehrerer Bachlaeufe, teilweise mit aelterem Erlenbestand, teilweise von ausgedehnten Nassbrachen mit Hochstau- denfluren umgeben, - zur Wiederherstellung eines naturnahen Bachtales mit extensiven Nutzungsformen, - wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart, insbesondere durch die hohe Struktur- vielfalt der Quellbereiche.
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