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Der Gevelsberger Stadtwald (Natura 2000 Nr. DE-4610-301) wurde von der Bundesrepublik Deutschland der Europaeischen Kommission gemeldet. Die grossflaechigen Hainsimsen- Buchenwaelder sind gut erhalten und besitzen eine hervorragende Repraesentanz fuer den Nordwesten des Naturraumes. Der Stadtwald von Gevelsberg erstreckt sich zwischen Gevels- berg im Nordwesten bis Voerde im Sueden und Westerbauer im Nordosten. Es dominieren Buchen- Eichenwaelder, die im Bereich "Bredder Kopf" Stammdurchmesser bis 80 cm erreichen. In den Kerbtaelern treten naturnahe Bachlaeufe auf, an denen bachbegleitende Erlen- und Eschen- waelder stocken. Neben diesen FFH-Lebensraeumen kommen durchgewachsene ehemalige Eichen- Birken- Niederwaelder vor, in kleineren Anteilen auch Bergahorn-, weymoutkiefer-, Fichten- und Laerchenbestaende, daneben Obstwiesen. In breiten Taelern sind die Auen z. T. als Weiden genutzt, kleinflaechig treten brachgefallene Feuchtweiden auf.
Schutzzweck: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess § 20, Buchstabe a) LG, insbesondere 1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten. Von besonderer Bedeutung sin hier: - Foerderung der Naturnaehe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft und Foerderung von Neben- baumarten, - Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestaende mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von altholz in der Zerfallsphase, insbesondere von Grosshoehlen- und Altbaeumen als Lebensraum fuer den Schwarzspecht, verschiedene Fledermausarten u.a., - Erhaltung und Entwicklung besonders gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, - Vermehrung des Hainsimsen- Buchenwaldes auf fuer die Waldgesellschaftt typischen Standorten vorrangig in Quellbereichen oder an Bachlaeufen zur Schaffung von Laubwaldkorridoren und zusam- menhaengenden Laubwaldkomplexen, - Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Kleinstandorten wie Quellen oder Siepen und anderer unter §62 LG fallender Biotoptypen, - Erhaltung und Foerderung von naturnahen Quellbereichen, Bachlaeufen von Nass- und Feuchtwiesen sowie von Erlenwaeldern,
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