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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a, c LG 1. Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeten Pflanzen- und Tierarten. Von besonderer Bedeutung sind - Der relativ naturnahe Bach in abgeschiedener Lage mit Ufergehoelzen und begleitenden Stillgewaessern, Feuchtwiesen und Gruenlandbrachen, - Auf den Haengen Buchen-Eichenwaelder mit Altholzbestaenden und kleine Siepen, 2. Wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Mittelgebirgsbaches in abgeschiedener Lage.
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