| |
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a, c LG 1. Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeten Pflanzen- und Tierarten. Von besonderer Bedeutung sind - Der relativ naturnahe Bachlauf der Fastenbecke mit Ufergehoelzen, - Die reich strukturierte Bachaue mit Stillgewaessern, extensiv genutzten und brach- liegenden Gruenlandflaechen - An das Tal angrenzende Buchen- und Eichenwaelder mit Altholzbestaenden, - Zahlreiche Quellbereiche mit kleinen Nebenbaechen in den seitlichen Hangflaechen zur Fastenbecke, - Erlenbestaende auf sumpfigem Untergrund im unteren Talbereich, 2. Wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Talzuges.
|