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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a, c LG insbesondere 1. Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeten Pflanzen- und Tierarten. Von besonderer Bedeutung sind - Der ueberwiegend naturnahe Verlauf der Brambecke mit bachbegleitenden Ufergehoelzen, - Die sehr vielseitig strukturierte Talaue mit brachgefallenen, nassen Gruenlandflaechen oder extensiv genutzten Gruenlandflaechen mit einzelnen Weihern, - Das verlassene Schiessgelaende mit groesseren Freiflaechen mit Hochstaudenfluren, - Seitentaeler mit Quellbereichen, kleinen Bachlaeufen und begleitenden Kraut- und Gehoelz- saeumen, teilweise aber auch ohne Gehoelzsaum, - Einige Teiche an der Brambecke, noerdlich der Hoflage Duerholt. Einige Teiche werden nicht mehr fischereilich genutzt. - Talbegleitende, relativ naturnahe Laubwaldbestaende mit Quellbereichen und Siepen, - Ehemaliger Steinbruch mit Teich und Rieselquelle an einem Seitensiepen im nordlichenTal, - Zwei Steinbrueche mit strukturreichen Felswaenden im suedlichen Teil, - Brachflaechen noerdlich der Hoflage Duerholt und bei Vosshoevel, 2. Wegen der Seltenheit des langgezogenen Bachtales, der besonderen Eigenart und hervorragen- den Schoenheit aufgrund des Strukturreichtums.
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