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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a, b, c LG 1. Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeten Pflanzen- und Tierarten. Von besonderer Bedeutung sind - Der Eichen-Birkenwald mit resten ehemaliger Niederwaldnutzung, - Ein Primaerstandort des Wacholders, 2. Aus landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden wegen Reste ehemaliger Niederwald- nutzung zur Brennstoffgewinnung fuer die Eisenschmelze und der eindrucksvollen Felssteilhaenge am Hohenstein, 3. Wegen der Seltenheit von Landschaftsteilen (insbesondere des Wacholderstandortes), der beson- deren Eigenart und hervorragenden Schoenheit der Flaechen.
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