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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusam- menhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000),
- zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - planarer bis submontaner Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), - naturnaher Kalk-Trockenrasen (6210, Prioritärer Lebensraum) und deren Verbuschungs- stadien (Festuco-Brometalia) und ihren besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, - Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen (5130), - Submediterrane Halbtrockenrasen (Mesobromion) (6212), - typisch ausgebildete Pfeifengraswiesen (6410) auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caerueleae) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - artenreiche, magere Flachlandmähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - mesophile Bergmähwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - Kalkreiche Niedermoore (7230) in ihren typischen Strukturen sowie Übergangsund Schwingrasenmoore (7140), einschließlich des Wasserregimes, - feuchte Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume, - Auenwälder (91EO, Prioritärer Lebensraum) mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Salicion albae), - großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder (9130), - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160) (Stellario-Carpinetum), - Schlucht- und Hangmischwälder (9180 Prioritärer Lebensraum) (Tilio-Acerion).
- zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Hainsimsen-Buchenwälder (9110) (Luzulo-Fagetum).
- zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: - Bachneunauge (1096), - Groppe (1163), - Teichfledermaus (1318), - Bechsteinfledermaus (1323), - Großes Mausohr (1324).
- zur Erhaltung und Entwicklung der Population folgender nach der EG-Vogelschutzrichtlinie geschützten Art, - Raubwürger (A340), - Schwarzstorch (A030), - Rotmilan (A074), - Grauspecht (A234), - Schwarzspecht (A236), - Neuntöter (A338).
- als Lebens- und Rückzugsräume für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, zahlreiche in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere Fledermäuse, Vogel- und Insektenarten (z. B. Schmetterlinge,Heuschrecken), Amphibien, Reptilien, Fische und Benthosorganismen,
- zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Quellbereiche, - Fließgewässer - Nass- und Feuchtgrünland, - Magerwiesen und -weiden, - Trocken- und Halbtrockenrasen, - Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, - Auwälder, - Bruch- und Sumpfwälder,
- wegen seiner Funktion als landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche,
- zur Erhaltung und Wiederherstellung eines natürlichen Fließgewässersystems und angrenzen- der Flächen mit Wasserpflanzengesellschaften, Erlen- und Weidenauenwäldern, Bruchwäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Großseggen- rieden, Kleinstmooren, Quellfluren, Kleingewässern, Nass- und Feuchtgrünland, nährstoffarmen Grünlandflächen, artenreichen Glatthaferwiesen, Magerwiesen und -weiden, Kalktrocken- und Kalkhalbtrockenrasen, wärmeliebenden Säumen, Grünlandbrachen, Ruderalfluren, Baumbe- ständen, Hecken und Gebüschen und naturnahen Waldgesellschaften,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit: - der naturnahen und mäandrierenden Verläufe der Mittelgebirgsbäche, - von artenreichen und zum Teil wacholderreichen Kalktrocken- und Kalkhalbtrockenrasen sowie wärmeliebenden Gebüschen auf mitteldevonischen Kalken im Bereich der Blanken- heimer Kalkmulde, - einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft mit ihren naturräumlich typischen und historisch gewachsenen Landschaftsstrukturen, - von charakteristischen Lebensräumen mit vollständigen Biotopausbildungen, einem hohen Natürlichkeitsgrad und einer großen Struktur- und Biotopvielfalt, die einen hohen Verzahnungs- grad mit anderen Biotoptypen aufweisen und einen Biotopverbund zwischen dem Urft-Ahrsy- stem bilden, - von seltenen und spezialisierten, wärmeliebenden Tieren und Pflanzen in einer überregional großen Artenvielfalt.
- wegen der besonderen Lage (teilweise) im Projektgebiet des Förderprogramms des Bundes zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstattlich repräsentativer Bedeutung" (Projektgebiet "Ahr 2000").
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