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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG NW insbesondere
- wegen der Bedeutung eines grossen Teils des Gebietes fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie), - artenreiche mesophile Berg-Maehwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer typischen Flora und Fauna, - Kalktuffquellen (7220, Prioritaerer Lebensraum) mit ihren Kalksinterstrukturen und Kalkreiche Niedermoore (7230), mit ihrer typischen Vegetation und Fauna und ihres Wasserregimes, - zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensraeume, die darueber hinaus Bedeutung fuer das Gebietsnetz Natura 2000 haben, - typisch ausgebildete Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen (6210, Prioritaerer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen Flora, - Erlen-Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder (91E0, Prioritaerer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesche und Staudenfluren, - zur Erhaltung und Entwicklung des naturnahen Bachlaufes mit Steilufern und Andeutungen von Prall- und Gleithaengen, - zur Erhaltung des Lebensraums der Wildkatze, insbesondere der Bachtaeler als Wanderkorridors im Verbreitungsgebiet, - zur Erhaltung der Grundwasser- und Ueberflutungsverhaeltnisse, - zur Erhaltung von Nass- und Feuchtgruenland und ggf. Vermehrung - zur Entwicklung der artenreichen lichten Kiefernwaelder auf Kalk zu bodenstaendigen Laubwaeldern mit naturnaher Bewirtschaftung, - zur Erhaltung der artenreichen waermeliebenden Waldsaeume in Kontakt mit Kalkmagerrasen, Folgendes Natura-2000-Gebiet (FFHGebiet) liegt innerhalb des Gebietes: - DE-5505-305 Unteres Genfbachtal
- zur Erhaltung und Optimierung folgender nach Paragraph 62 LG geschützter Biotope
- Fliessgewaesser, - Nass- und Feuchtgruenland, - Roehrichte, - Suempfe und Riede, - Magerwiesen und - weiden, - wegen seiner Funktion als groesstenteils landesweit, zu einem kleineren Teil auch regional bedeutsame Biotopverbundflaechen, - wegen seiner Funktion als Lebensraum fuer viele nach der Roten Liste in Nordrhein- Westfalen gefaehrdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten.
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