| |
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung der ehemaligen Bahntrasse als ein strukturreicher, kleinklimatisch unterschiedlicher Biotopkomplex von wärmeliebenden Hecken und Ge- büschformationen, Baumbeständen, Mischwaldbereichen, artenreichen Laubwaldbereichen, Kalkmagerrasen, vegetationsarmen Schotterflächen, Ruderal- und Hochstaudenfluren, Kleingewässer, Mauern, Brücken- und Tunnelbauwerken,
- als Lebens- und Rückzugsraum und Vernetzungselement zahlreicher, nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdeter, in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere Vogel- und Insektenarten, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien,
- wegen der Vorkommen spezialisierter Flechtengesellschaften,
- aufgrund der charakteristischen und ausgezeichneten Biotopausbildungen, die eine große Strukturvielfalt und einen hohen Verzahnungsgrad mit anderen Biotoptypen aufweisen,
- wegen ihrer Funktion als linienförmiges Biotopverbundelement und ihrer verbindenden Lage zwischen den beiden natürlichen Ausbreitungslinien der Bachsysteme Urft und Ahr,
- in ihrer Gesamtheit als durchgehendes, linienförmiges, landschaftsprägendes Element,
- wegen ihrer landeskundlichen Bedeutung aufgrund ihrer Ausdehnung mit den vorhandenen Brücken- und Tunnelbauwerken, Mauerwerken etc.,
- aufgrund der erdgeschichtlichen Bedeutung der hier vorhandenen geologischen Böschungs- aufschlüsse, die Übergänge von Gesteinsschichten des Unterdevons zum Mitteldevon aufweisen,
- wegen der besonderen Lage (teilweise) im Projektgebiet des Förderprogramms des Bundes zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstattlich repräsentativer Bedeutung" (Projektgebiet "Ahr 2000"),
- zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Nass- und Feuchtgrünland, - Magerwiesen und -weiden.
- wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche,
- zur Erhaltung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte.
|