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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusam- menhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000),
- zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - planarer bis submontaner Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), - Submediterrane Halbtrockenrasen Mesobromion) (6212), - typisch ausgebildete Pfeifengraswiesen (6410) auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig- schluffigen Böden (Molinion caerueleae) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - artenreiche, magere Flachlandmähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - mesophile Bergmähwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatgestein (6230, Prioritärer Lebensraum), - Kalkreiche Niedermoore (7230) in ihren typischen Strukturen sowie Übergangsund Schwingrasenmoore (7140), einschließlich des Wasserregimes, - feuchte Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume, - Auenwälder (91EO, Prioritärer Lebensraum) mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Salicion albae), - großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder (9130), - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160) (Stellario-Carpinetum), - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) (Galio-Carpinetum).
- zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Hainsimsen-Buchenwälder (9110) (Luzulo-Fagetum).
- zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: - Bachneunauge (1096), - Groppe (1163), - Teichfledermaus (1318), - Bechsteinfledermaus (1323), - Großes Mausohr (1324).
- zur Erhaltung und Entwicklung der Population folgender nach der EG-Vogelschutzrichtlinie geschützten Art, - Rotmilan (A074), - Uhu (A215) - Grauspecht (A234), - Schwarzspecht (A236), - Neuntöter (A338).
- zur Erhaltung und Wiederherstellung eines natürlichen Fliessgewässersystems und angren- zenden Flächen mit Wasserpflanzengesellschaften, Erlen- und Weidenauenwäldern, Bruch- wäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Gros- sseggenrieden, Kleinstmooren, Quellen, Quellfluren, Kleingewässern, Nass- und Feuchtgrünland, nährstoffarmen Grünlandflächen, artenreichen Glatthaferwiesen, Magerwiesen und -weiden, Kalk- trocken- und Kalkhalbtrockenrasen, wärmeliebenden Säumen, Grünlandbrachen, Ruderalfluren, Baumbeständen, Hecken und Gebüschen, Obstwiesen und naturnahen Waldgesellschaften,
- als Lebens- und Rückzugsräume für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefähr- dete, zahlreiche in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemein- schaften, insbesondere Fledermäuse, Vogel- und Insektenarten (z. B. Schmetterlinge, Heuschrecken), Amphibien, Reptilien, Fische und Benthosorganismen,
- zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Quellbereiche, - Fließgewässer, - Sümpfe und Riede, - Moore, - Nass- und Feuchtgrünland, - Magerwiesen und -weiden, - Trocken- und Halbtrockenrasen, - Auwälder, - Bruch- und Sumpfwälder,
- wegen seiner Funktion als regional und landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche.
- wegen der besonderen Lage (teilweise) im Projektgebiet des Förderprogramms des Bundes zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstattlich repräsentativer Bedeutung" (Projektgebiet "Ahr 2000"),
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit: - des naturnahen und mäandrierenden Verlaufs des Mittelgebirgsbachsystemen mit Flach- und Steilufern, Bruch- und Bachauenwäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen und Hochstaudenfluren, Grünlandbrachen, Feucht- und Nasswiesen, Seggenbeständen, Quel- lbereichen und Quellsümpfen in den Talauen und angrenzenden artenreichen, extensiven Hangwiesen sowie Gebüschsukzessionsstadien und Waldflächen an den Talhängen; geprägt wird dieser Bereich durch einen Wechsel von saurem zu kalkhaltigem Gestein und von wechselfeuchtem zu frischem bis trockenen Untergrund, - eines ausgedehnten naturnahen und durch hohen Altholzbestand gekennzeichneten Laubwald- bereichs mit Zeugnissen frühmittel alterlicher Besiedlung (Ringwall) und von kulturhistorischen Nutzungen (ehem. Erzbergwerk, Meilerplätze) im Bereich des durch Buntsandstein und tertiären Basalt geprägten Stromberges, - einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft mit ihren naturräumlichen typischen und histo- risch gewachsenen Landschaftsstrukturen, - einer von charakteristischen Lebensräumen mit vollständigen Biotopausbildungen, einem hohen Natürlichkeitsgrad und einer großen Struktur- und Biotopvielfalt, die einen hohen Verzahnungs- grad mit anderen Biotoptypen aufweisen und einen Biotopverbund zwischen dem Kyll-Ahrsystem bilden,
- zur Erhaltung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte.
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