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Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes fuer mehrere nach der Roten Liste in NRW gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgepraegter Biotopkomplex mit in NRW gefaehrdeter Biotoptypen (Kalkmagerrasen), - Zur Erhaltung und Optimierung eines kulturhistorisch und oekologisch besonders wertvollen, strukturreichen und grossflaechigen Gruenlandbereiches, - Aus erdgeschichtlichen und naturgeschichtlichen Gruenden wegen der geologisch bedingten, besonders deutlich ausgepraegten Schichtstufenlandschaft.
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