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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG - Zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes fuer mehrere nach der Roten Liste in NRW gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung der z.T. naturnahen Sumpf- und Bruchwaldreste - Zur Erhaltung und Wiederherstellung der stark im Rueckgang begriffenen Feucht- heiden.
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