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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG - Zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes fuer mehrere nach der Roten Liste in NRW gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgepraegter Biotopkomplex mit in NRW gefaehrdeter Biotoptypen (Quellfluren, Restwassertuempel, Rohrglanz- roehricht und Wasserminzenroehricht), - Zur Erhaltung und Optimierung der naturnahen Quellbaeche, - Zur Erhaltung und Optimierung von naturnahen, relativ naehrstoffarmen Stillge- waessern, - Zur Erhaltung und Optimierung eines wertvollen Wiesentales und angrenzender Talhaenge mit ueberwiegend extensiv genutztem Feucht- und Magergruenland sowie Resten von bachbegleitendem Ufergehoelz.
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