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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG - Zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes fuer mehrere nach der Roten Liste in NRW gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung und Optimierung eines kulturhistorisch und oekologisch besonders wertvollen, strukturreichen und grossflaechigen Gruenlandbereiches mit zahlreichen in NRW gefaehrdeten Biotoptypen (artenreiche Berg-Maehwiesen, Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren), - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden.
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