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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48c LG NW LG NW insbesondere
- wegen der Bedeutung des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökolo- gischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000),
- zur Erhaltung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmei- ster Buchenwald (9130) auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche, und Staudenfluren sowie ihrer Innen- und Außenwaldränder,
- großflächig zusammenhängender, naturnaher, Hainsimsen-Buchenwälder (9110) auf Silikat- böden auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren sowie ihrer Innen- und Außenwaldränder,
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Erlen-Eschen-Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum) entlang der Fließgewässer mit ihrer typischen Fauna und Vegetation,
- zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: - Bechsteinfledermaus, - Großes Mausohr, - Fransenfledermaus, - Kleiner Abendsegler, - Großer Abendsegler, - Zwergfledermaus, - Wildkatze, - Luchs
- zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen wildlebender Vogelarten gemäß der EG-Vogelschutzrichtlinie: - Schwarzspecht, - Grauspecht, - Rotmilan - Eisvogel - Mittelspecht,
- als Lebens- und Rückzugsraum und Vernetzungselement zahlreicher, nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdeter, in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften,
- zur Erhaltung als großflächiges, zusammenhängendes, störungsarmes und landschaftsbild- prägendes Waldareal, insbesondere in seiner Bedeutung als Verbreitungsgebiet für die Wildkatze und den Luchs,
- zur Erhaltung der naturnahen Bachläufe des Schleid-, Boden- und Geißenbachs sowie der Nebengewässer,
- zur Erhaltung der artenreichen Talwiesen der Bachauen,
- zur Erhaltung der gebietstypischen naturnahen Quellbereiche,
- zur Erhaltung des abwechslungsreichen Reliefs,
- zur Erhaltung der kulturhistorisch bedeutenden Elemente wie Ackerterrassen, Niederwälder, Hohlwege oder historische Kohlenmeilerplatten,
- zur Erhaltung der vorhandenen Bunkeranlagen als kulturhistorisches Element und als Lebensraum bzw. Quartier für seltene Fledermausarten,
- zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Nass- und Feuchtgrünland, - Quellbereiche, - Fliessgewässer, - Stillgewässer, - Sümpfe und Riede, - Auwälder
- wegen seiner Funktion als zumeist landesweit,teilweise regional bedeutsame Biotopverbundfläche,
- wegen der landeskundlich bedeutsamen Bodendenkmäler.
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