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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG NW insbesondere
- wegen der Bedeutung des groessten Teils des Gebietes fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie), - naturnahe, basenreiche, meist kraut- und geophytenreiche Orchideen-Buchenwaelder (9150) auf flachgruendigen, kalkreichen Boeden und auf tiefgruendigeren, basenreichen Standorten Waldmeister-Buchenwaelder (9130), jeweils in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Waldraender, Gebueschstadien und waermegetoenten Saeumen, - artenreiche, mesophile Berg-Maehwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer typischen Flora und Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung der Reste von Kalkmagerrasen, - zur Erhaltung waermegetoenter Hecken und Gebuesche, vor allem im Steinbruch Sicherung einer naturnahen Entwicklung, - zur Erhaltung des Lebensraumes fuer viele nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefaehrdete Pflanzen- und mehrere Tierarten, - zur Erhaltung des Lebensraums der Wildkatze, insbesondere der Bachtaeler als Wanderkorridor im Verbreitungsgebiet, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach Paragraph 62 LG geschuetzter Biotope
- Trocken- und Halbtrockenrasen, - Waelder und Gebuesche trockenwarmer Standorte,
- wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundflaechen, - wegen seiner Geowissenschaftlichen Bedeutung.
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