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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG NW insbesondere
- Zur Erhaltung des Lebensraumes fuer nach der Roten Liste in NRW gefaehrdete Pflanzen- und Tierarten, - Zur Erhaltung des Lebensraums der Wildkatze, insbesondere der Bachtaeler als Wanderkorridor im Verbreitungsgebiet, - Zur Erhaltung und Optimierung folgender nach Paragraph 62 LG geschuetzter Biotope - Fliessgewaesser, - Wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundflaeche, - Zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als ueberwiegend gut ausgepraegtem, strukturreichen Fliessgewaesserkomplex mit charakteristischen, begleitenden Biotoptypen.
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