| |
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG NW insbesondere
- Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften, die auf selten gewordene Pionierstandorte angewiesen sind, - Zur Offenhaltung einer Kiesabgrabung als wichtigen Sekundaerlebensraum, besonders fuer Brutvogelarten und Amphibien (hierunter viele Rote-Liste-Arten), - Zur Erhaltung und Entwicklung als Trittstein-Biotop von hoher regionaler Bedeutung, - Wegen der besonderen Eigenart und Schoenheit der Kiesgrube.
|