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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000); - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - artenreiche, mesophile Bergmähwiesen (6520) mit ihrer typischen Flora und Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen, die Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - artenreiche Borstgrasrasen (6230, Prioritärer Lebensraum) sowie artenreiche Glatthafer- und Wiesenknopf- Silgenwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna des Hügellandes, - naturnahe Fließgewässer (3260), - Hochstaudenfluren (6430), - Erlen-Auenwald (91E0), - zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgeprägter Biotopkomplex mit z.T. gehölzge- säumtem Bachläufen, Erlengaleriewäldern, Hochstaudenfluren, artenreichen Feuchtgrünländern, Binsenbeständen und Borstgrasrasenrelikten, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Magerwiesen und -weiden, - Borstgrasrasen, - Nass- und Feuchtgrünland, - Fliessgewässer, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche, - wegen seiner Funktion als Lebensraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen ge- fährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten z.B. Schmetterlinge wie Kaisermantel, Großer Perlmutterfalter, Rundaugen-Mohrenfalter, Violetter Waldbläuling und Pflanzen wie Arnika, Borstgras, Gewöhnliche Kreuzblume, Gemeine Betonie, Bärwurz, - zur Erhaltung und Optimierung von Kleingewässern für Amphibien, Libellen u.a., - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer durch Bewahrung naturnaher Gewässer- strukturen, Verbesserung der Durchgängigkeit durch Beseitigung von Verrohrungen, Durch- lässen und im Hauptschluss gelegenen Teichanlagen, - zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze (Anhang IV-Art), insbesondere der Bachtäler als Wanderkorridor im Verbreitungsgebiet.
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