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gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a LG NW sowie Satz 2 LG NW insbesondere: - zur Schaffung und ökologischen Aufwertung einer Pufferzone zu dem angren- zenden NSG "Kalkarer Moor", - zur Ergänzung und damit Sicherung des gesamten plangebietsübergreifenden Schutzgebietes, - zur Optimierung des Bachlaufes und seiner Aue als wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche.
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