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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines landschaftsraumtypischen Trockentals mit einem vielgestaltigen Biotopkomplex aus Kalkbuchenwaldbeständen, Steil- hängen und aufgelassenen Steinbrüchen in fortgeschrittenen Sukzessionsstadien.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Schlucht-, Block-, Hangschuttwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung (§ 20, Satz 1 Buchstabe c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung des Tales als typischen und vielgestaltigen Landschaftssauschnitt der Paffrather Kalkmulde, der sich in besonderem Maße als Naturerlebnisraum eignet (§ 20, Satz 1 Buchstabe c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung des Biotopkomplexes als wertvollen Lebensraum insbesondere für Reptilien und Amphibien (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung selten gewordener und für den Landschaftsraum der Paffrather Kalk- mulde typischer Waldgesellschaften, insbesondere der Orchideen- Kalkbuchenwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a, b und c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung der aufgelassenen Steinbrüche und Aufschlüsse als geowissenschaftlich schutzwürdige Objekte und als wertvolle ökologische Sonderstandorte (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und b LG sowie § 20 Satz 2 LG).
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