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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines ueberregional wertvollen Abgrabungsgewaessers mit Roehrichten, Seggenriedern, Schwimmblatt- und Zweizahngesellschaften, umgeben von Halbtrockenrasen, Gebueschen und Pionierholzbestaenden sowie zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der an diesen Lebensraum gebundenen Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren.
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