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Die Unterschutzstellung erfolgt
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhaengenden und in weiten Teilen naturnahen, fuer den regionalen Biotopverbund besonders wichtigen Bachtalsystems einschliesslich seiner zulaufenden zahlreichen Seitensiefen, Gruenlandflaechen sowie begleitenden naturnahen Laubholzbestaenden, - Zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege des vielgestaltigen Biotopkomplexes als Lebensraum vieler seltener und gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Nass- und Feuchtgruenland, Auenwaeldern, Ufergehoelzen und naturnahen Quellbereichen, - Zur Erhaltung von Quellbereichen sowie fuer das Rheinland bedeutenden einmaligen Moosflora und Lebensraum fuer Farne, - Zur Erhaltung eines geowissenschaftlich wertvollen ehemaligen Steinbruchs mit Rippelmarken bei Burscheid-Boekershammer.
- In Ausfuehrung des Paragraphen 48c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH- Richtlinie) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) LG sowie gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes,
a) Zur Erhaltung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichen Interesse gemaess Anhang I der FFH- Richtlinie
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0) als prioritaerer Lebensraum, - Hainsimsen- Buchenwald (9110), - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160).
b) Zur Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichen Interesse gemaess Anhang I der FFH- Richtlinie
- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260),
c) Zur Erhaltung folgender wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse gemaess Anhang II der FFH- Richtlinie
- Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), - Bachneunauge (Lampetra planeri), - Groppe (Cottos gobio)
Fuer die Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes als FFH-Gebiet ausschlaggebend waren, werden zusaetzlich folgende Schutzziele festgesetzt
Schutzziele fuer die Erlen-Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder (91E0) prioritaerer Lebensraum
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Erlen-Eschenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen /Alters- phasen und in ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren.
Schutzziel fuer das Flussneunauge
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer das Flussneunauge.
Weiterhin werden fuer die Lebensraumtypen und Arten, die darueberhinaus fuer das Netz Natura 2000 und/oder fuer Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie bedeutsam sind, folgende Schutzziele festgesetzt
Schutzziele fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260),
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaessertyps und seiner kulturlandschaftlichen Praegung.
Schutzziele fuerdie Hainsimsen-Buchenwaelder (9110)
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Hainsimsen-Buchenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender,
Schutzziele fuer die Stieleichen-Hainbuchenwaelder (9160)
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchen- waelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender,
Schutzziele fuer das Bachneunauge
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer das Bachneunauge,
Schutzziel fuer die Groppe
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer die Groppe.
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