| |
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines Bachtales mit großflächigem Auengrünland und kleinen Erlenwäldern sowie zur Wiederherstellung naturnaher Au- und Hangwälder.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer, Auwälder, Quellbereiche, Nass- und Feuchtgrünland, Bruch- und Sumpfwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung, - Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Baches und seiner Aue (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG),- Erhaltung, Entwicklung und Wiederher- stellung naturnaher Au- und Hangwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung des überwiegend feuchten Grünlandes in der Bachaue und in den Quellbereichen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG).
|