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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines ausgedehnten, naturnahen Bachtalssystems mit Auwäldern sowie Nass- und Feuchtgrünland.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer, Auwälder, Quellbereiche, Nass- und Feuchtgrünland (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung, - Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Baches und der begleitenden Auwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung der besonderen Eigenart und Schönheit des naturnahen Bachtalsystem (§ 20 Satz 1 Buchstabe c LG), - Erhaltung und Entwicklung alter Buchenwälder und standortgerechter Erlenwälder in den Auen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung des extensiv genutzten, teils brachgefallenen, artenreichen Nass- und Feuchtgrünlandes (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG).
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