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Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung eines natürlichen Bachverlaufes, von artenreichem Feucht- und Nassgrün-land, Brachen, Magerwiesen sowie eines ausgeprägten Quellsumpfes. Im einzelnen werden folgende Schutz-zwecke festgesetzt - Erhaltung und Entwicklung des extensiv genutzten, teils sehr arten- und strukturreichen Nass- und Feuchtgrünlandes in der Talsohle sowie Seggen- und Binsenfluren des Quellsumpfes (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 u.3 BNatSchG). - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2;3 BNatSchG). - Erhaltung der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des naturnahen Bachtals mit einem ausgeprägten Quellsumpf . (§ 23 Abs.1 Ziff. 3 BNatSchG).
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