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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Auen-Lebensräumen mit Feucht- Nassgrünland, extensiv genutztem Grünland, Fließgewässer, Kleingewässer, Auengehölzen sowie einer Magergrünlandfläche am nördlichen Talhang. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG- NW geschützten Biotope: Bruch-, Sumpf- und Auwälder; seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche sowie natürliche und naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG). - Schutz, Pflege und Entwicklung der an vorgenannte Mager- und Feuchtstandorte gebundene Lebensgemeinschaften sowie angepasster und seltener Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 u.3 BNatSchG). - Erhaltung und Entwicklung des Siefentals als typischen und vielgestaltigen Landschaftssauschnitt und offenen Talraum im siedlungsnahem Umfeld (§ 23 Abs.1 Ziff. 3 BNatSchG).
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