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Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen weitläufigen Bachtals und Seitensiefen mit arten- und strukturreichen Grünlandflächen, Feucht- und Nassgrünland, Brachen, bachbegleitende Hochstauden-, Quell- und Pestwurzfluren, von Fließgewässern sowie Still- und Kleingewässern, strukturreicher Erlenufergehölze und naturnaher Auenwälder. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: - Erhaltung und Entwicklung des weitläufigen, landschaftlich vielgestaltigen Bachtalsystems mit seiner hervorragenden Schönheit und Eigenart und besonderen Eignung für die Erholung in der Natur (§ 23 Abs.1 Ziff. 3 BNatSchG). - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG- NW geschützten Biotope: Bruch-, Sumpf- und Auwälder; seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche sowie natürliche und naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG). - Erhaltung und Entwicklung von artenreichen Grünlandflächen sowie Feucht- und Nassgrünland in der Talsohle als Lebensraum für angepasste Tier- und Pflanzenarten( § 23 Abs. 1; Ziff. 1 u.3 BNatSchG). - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von regionaler herausragender Bedeutung (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2;3 BNatSchG).
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