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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines arealkundlich, floristisch bedeutsamen Vorkommens und Ausprägung eines Kalkbuchenwaldes. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: - Erhaltung und Entwicklung des Buchenmischwaldbestandes als Lebensraum zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten, insbesondere von Geophyten und angepassten Pflanzenarten auf kalkhaltigen Böden (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG). - Erhaltung und Entwicklung eines Kalkbuchenwaldes auf einer Bergkuppe als typischen Landschaftsausschnitt (Bergkuppe, Hangwälder, Felskanten und Dolinen) im Bereich des Landschaftsraumes "Paffrather Kalkmulde" (§ 23 Abs.1 Ziff. 3 BNatSchG). - Erhaltung und Entwicklung selten gewordener und für den Landschaftsraum der Paffrather Kalkmulde typischen Waldgesellschaften, insbesondere der Perlgras-, Waldmeister- Kalkbuchenwälder (§ 23 Abs.1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG).
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