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Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Bachtals mit Feucht- und Nassgrünland, Hochstauden- und Seggenfluren, Auwälder sowie zulaufender Quellsiefen und Hangwälder. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG- NW geschützten Biotope: Bruch-, Sumpf- und Auwälder; Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche sowie natürliche und naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG). - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2;3 BNatSchG) - Erhaltung und Entwicklung des Talraumes als wertvoller Sekundärlebensraum für zahlreiche, zum Teil in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenar-ten (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG) - wegen der Vielgestaltigkeit und der Vielzahl naturnaher Biotopstrukturen und der besonderen Schönheit des bewaldeten Quellgebietes und des gesamten Bachtales (§ 23 Abs.1 Ziff. 3 BNatSchG).
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