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Gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines naturnahen Wiesentales, - Zur Sicherung und Entwicklung der kleinraeumig wechselnden Biotopkom- plexe, bestehend aus Feucht- und Nasswiesen, Quellfluren und Sei- tensiefen, strukturreichen Waldsaeumen und Gebueschen, - Zur Erhaltung des Lebensraumes fuer gefaehrdete Tier- und Pflanzen- arten.
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