| |
gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Siefentaeler mit einer artenreichen Fauna, moosreicher Feuchtwaldgebiete, Auewaldresten, krautreichen Eichen-Buchen-Altholzbestaenden sowie von Feucht- und Nasswiesen, - Schutz, Erhaltung und Entwicklung der Lebensraeume gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten (Pflanzen, Schmetterlinge, Reptilien), - Schutz und Erhaltung des vorhandenen Reichtums an Biotop- strukturen und Kleinhabitaten, - Erhaltung der extensiv genutzten offenen Talbereiche des Bach- siefens
|