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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines moorigsauren Birkenbruchs mit Gagelstrauchbeständen, einem Kalksumpf mit gefährdeten Pflanzenarten, naturnahen Erlen- Eschen-Moorbirken- und Laubmischwaldbeständen als Lebensräume seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (Libellen, Vögel, Pflanzen).
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der Gagelstrauchbestände (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Sicherung des Birkenbruches (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Sicherung des Kalksumpfes (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Sicherung des Wasserhaushaltes in den Brüchern und Sumpfflächen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Auwälder, Bruch-, und Sumpfwälder sowie Stillgewässer (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung.
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