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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines großen zusammen- hängenden naturraumtypischen Waldgebietes mit typischen Biotoptypen der Bergischen Heideterrassen wie Quellen, Erlenbruchwälder, naturnahe Bachläufe, Röhrichten sowie Obstwiesen, Offenland- und Grünlandbiotope.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Auwälder, Bruch- und Sumpfwälder, Fließgewässer, Stillgewässer, Quellbereiche (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung, - Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften mit den für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Artenspektren, unterschiedlichen Bestands- alter und standörtlichen Variationen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der Lebensstätten von seltenen und gefähr- deten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten in großen zusammenhän- genden Waldökoksystemen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der naturnahen Strukturen der zahlreichen Fließgewässer - vorwiegend Sandbäche - und ihrer Uferbereiche, der Quellsümpfe, Teiche und Stauweiher mit ihrer Sumpf- und Wasservegetation und sonstiger Feuchtbereiche als wich- tiges Grundwasseranreicherungsgebiet (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - in Ausführung des § 48 c LG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie), Abl. EG Nr. L 103 S. 1 in der jeweils gültigen Fassung gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeu- tung des Gebietes, a) Zur Erhaltung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFH Richtlinie: - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Stieleichen-Hainbuchenwald(9160) - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0) - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)
b) Zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFH- Richtlinie: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
c) Zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und deren Lebensräumen: - Mittelspecht (Dendrocopus medius) - Mittelspecht (Dendrocopus medius) - Schwarzspecht (Dendrocopus martius) - Grauspecht (Picus canus) - Wespenbussard (Pernis apivorus) - Eisvogel (Alcedo attis)
d) Zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender wildlebender Tierarten und deren Lebensräume gemäß Anhang II der FFH- Richtlinie: - Groppe (Cottus gobio) - Bachneunauge (Lampetra planeri)
e) Förderung und Wiederansiedlung von Populationen und Lebensräumen zu Arten gemäß Anhang II der FFHRichtlinie: - Hirschkäfer (Lucanus cervus).
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